Elternberatung nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz

über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Seit 1. Februar 2013 sind Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, gesetzlich dazu verpflichtet eine Elternberatung einzuholen. Diese soll Sie dabei unterstützen, Ihr Kind und seine Bedürfnisse in der Phase der Trennung zu verstehen und es gut durch diese zu begleiten.

 

Die Beratung kann je nach Ihrer individuellen Lebenssituation gestaltet werden und umfasst:

 

  • Erleben von Kindern (Bedürfnisse, Wünsche, Ängste,...)
  • Rechte von Kindern (auf Geborgenheit, Kontakt zu beiden Elternteilen,...)
  • Herausforderungen und Konflikte von Eltern in Trennungssituationen
  • Chancen, die sich aus einer Scheidung ergeben können
  • Möglichkeiten der Unterstützung für Kinder und Eltern

 

Die Beratung kann als Einzelperson oder als Paar in Anspruch genommen werden. Die Kosten betragen 60 Euro für Einzelpersonen und 40 Euro/Person, wenn Sie zu zweit kommen.

 

Information und Terminvereinbarung:

Tel. +43 (0) 650 445 55 71
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